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   VGH Bayern, 09.02.2006 - 3 CS 05.2955   

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VGH Bayern, 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 (https://dejure.org/2006,32594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 (https://dejure.org/2006,32594)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 (https://dejure.org/2006,32594)
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Wird zitiert von ... (25)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bei der an einen Beamten gerichteten Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine "gemischte dienstlich-persönliche Weisung", die nicht auf Außenwirkung im Sinne von § 35 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - gerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris Rn. 14 f.; Beschluss vom 7. Mai 2013 - 2 B 147.11 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80.13 -, juris Rn. 8; OVG RP, Urteil vom 3. Februar 2015 - 2 A 10458/14.OVG -, juris Rn. 26; Beschluss vom 1. Februar 2016 - 2 B 10148/16.OVG - Beschluss vom 22. April 2016 - 2 B 10231/16.OVG - Beschluss vom 19. September 2016 - 2 B 10743/16.OVG - Beschluss vom 3. Mai 2017 - 2 B 10948/17.OVG - ebenso bereits SächsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 -, juris Rn. 21 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 5 LB 20/09

    Auslegung einer an einen aktiven Beamten gerichteten Anordnung über die ärztliche

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um einen Verwaltungsakt (so erkennender Senat, Beschl. v. 13.06.1990 - 5 M 22.90 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 03.02.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.01.2009 - 1 M 164/08 -, juris), um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktcharakter (vgl. Plog/Wiedow, BBG (alt), Stand: Mai 2008, § 42 Rn. 10b) oder um eine unselbständige Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a VwGO (vgl. Bay VGH, Beschl. v. 09.02.2006 - 3 CS 05.2955 - und v. 22.04.2005 - 15 CS 05.806 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 23.01.2003 - 2 B 11956/02 -, juris), handelt.
  • VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 S 08.00967

    Beamtenrecht; Feststellung der Dienstfähigkeit; Anordnung einer psychiatrischen

    Zwar habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 9. Februar 2006 (3 CS 05.2955) zu der umstrittenen Frage, ob es sich bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung um einen Verwaltungsakt handle, nunmehr, nachdem er früher eine andere Auffassung vertreten habe, die Auffassung geäußert, es handele sich nicht um einen Verwaltungsakt; allerdings gehe er auch in dieser Entscheidung davon aus, dass für eine solche Anordnung begründete Zweifel Voraussetzung seien.

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO scheidet im Falle des Antragstellers aus, da nach der für die Kammer maßgeblichen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 9.9.2005, 3 CS 05.1883 und vom 9.2.2006, 3 CS 05.2955) die vom Rektor der ...-Universität ... gegenüber dem Antragsteller mit Schreiben vom 6. Mai 2008 und vom 9. Juni 2008 ausgesprochenen Anordnungen, sich im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung einer fachärztlichen psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen, nicht als Verwaltungsakte im Sinne des Art. 35 BayVwVfG zu qualifizieren sind.

    Der Schwerpunkt der Anordnungen liegt in ihrem Bezug auf die Frage der künftigen Dienstleistung und in der Konkretisierung der darauf bezogenen, gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungspflicht des Beamten; die Untersuchungsanordnungen sind mithin grundsätzlich rein innerdienstlich geprägte Maßnahmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006, a.a.O. unter Hinweis auf Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 42 RdNr. 10 b).

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist folglich nur nach § 123 VwGO, beschränkt auf die Fallgestaltungen denkbar, bei denen der Beamte - atypischerweise - geltend machen kann, die innerdienstliche Weisung beeinträchtige zugleich seine grundrechtlich geschützte subjektive-öffentliche Rechtsstellung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006, a.a.O.).

    Allerdings ist deklaratorisch - zur Beseitigung des Rechtsscheins - die Anordnung des Sofortvollzugs aufzuheben, weil dafür mangels Verwaltungsaktsqualität (s. oben) der Aufforderung, sich im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung einer fachärztlichen psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen, kein Raum ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 17.07.2013 - AN 1 E 13.2.01110

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Ruhestandsbeamten zum Zwecke

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 28.1.2013, 3 CE 12.1883, unter Hinweis auf B. v. 9.2.2006, 3 CS 05.2955) ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtstellung beeinträchtigt.
  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 3 CE 12.1883

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung;

    Bei der Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S. von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in st.Rspr., vgl. Beschluss vom 16.3.2009 -3 CS 08.3414 - juris Rn. 20; vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955 - juris Rn. 21; BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 - juris Rn. 14; BVerwG vom 19.6.2000 - 1 DB 13.00 - ZBR 2000, 384).

    Nach der Rechtsauffassung des Senats ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtstellung beeinträchtigt (BayVGH vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955 -juris Rn. 23).

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 12.01325

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Zur Begründung wurde vorgetragen, die Feststellungsklage sei zulässig, da es sich bei der Untersuchungsanordnung nicht um einen Verwaltungsakt handele (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - 2 C 17.10, BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006 - 3 Cs 05.2955).

    Der Schwerpunkt der Anordnungen liegt in ihrem Bezug auf die Frage der künftigen Dienstleistung und in der Konkretisierung der darauf bezogenen, gesetzlich vorgegebenen Mitwirkungspflicht des Beamten; die Untersuchungsanordnungen sind mithin grundsätzlich rein innerdienstlich geprägte Maßnahmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtsstellung beeinträchtigt (BayVGH, Beschlüsse vom 28.1.2013 - 3 CE 12.1883 und vom 9.2.2006 - 3 CS 05.2955).

  • VG Düsseldorf, 07.10.2013 - 26 L 1687/13

    Beamte; Reaktivierung; Amtsarzt; Untersuchung; Dienstfähigkeit;

    vgl. hierzu Bay. Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschlüsse vom 28. Januar 2013 - 3 CE 12.1883 - juris, vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 - juris und vom 9. September 2005 - 3 CS 05.1883 - juris.
  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung

    Bei der Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S.v. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 16.3.2009, 3 CS 08.3414 RdNr. 20; vom 9.2.2006, 3 CS 05.2955 RdNr. 21; BVerwG vom 26.4.2012, 2 C 17/10, RdNr. 14; BVerwG vom 19.6.2000, 1 DB 13.00, ZBR 2000, 384).

    Nach der Rechtsauffassung des Senats ist ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen der Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, deshalb ausnahmsweise dann zulässig, wenn die innerdienstliche Weisung zugleich eine grundrechtlich geschützte subjektiv-öffentliche Rechtsstellung beeinträchtigt (BayVGH v. 9.2.2006, 3 CS 05.2955 RdNr. 23).

  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 3 CS 08.3414

    Weisung an Professor zur psychiatrischen Untersuchung; Verwaltungsakteigenschaft

    Bei der Aufforderung des Dienstherrn, sich gemäß Art. 56 Abs. 1 Satz 3 BayBG amtsärztlich untersuchen zu lassen, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Senats um keinen Verwaltungsakt im Sinne von Art. 35 BayVwVfG (Beschluss des Senats vom 9.2.2006 Az. 3 CS 05.2955; BayVGH vom 22.4.2005 Az. 15 CS 05.806).

    Zur Beseitigung des Rechtsscheins war deklaratorisch die Anordnung des Sofortvollzugs aufzuheben, weil dafür mangels Verwaltungsaktsqualität der Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, kein Raum ist (vgl. BayVGH vom 9.2.2006 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2009 - 1 B 264/09

    Frage des Darstellens der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines

    Zu der umstrittenen, hier indes nicht entscheidungserheblichen Frage, ob die auf § 45 Abs. 1 Satz 3 LBG NRW a.F. bzw. - seit dem 1. April 2009 - auf § 33 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW oder aber auf entsprechende Regelungen des Bundes oder anderer Länder gestützte Weisung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, materiell einen Verwaltungsakt i.S.v. § 35 Satz 1 VwVfG darstellt oder aber als eine bloß innenrechtliche Maßnahme ohne intendierte Außenwirkung bzw. eine unselbständige behördliche Verfahrenshandlung ohne Regelungscharakter zu qualifizieren ist, vgl. - den Verwaltungsaktscharakter wohl zutreffend bejahend - insbesondere OVG Lüneburg, Beschluss 13. Juni 1990 - 5 M 22/90 -, NVwZ 1990, 1194, und OVG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 4 S 5/01 -, NVwZ-RR 2002, 762, jeweils m.w.N., auch zur Gegenansicht; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 35 Rn. 153, 200; Kopp/Ramsauer, § 35 Rn. 66, 86; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, Rn. 220 mit Fn. 39; vgl. ferner OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 6 B 2718/06 -, juris, wonach Überwiegendes dafür spricht, dass die Weisung an den Beamten, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, einen Verwaltungsakt darstellt; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2007 - 1 B 70/07 - anderer Ansicht etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 3 CS 05.2955 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2000 - 1 DB 13.00 -, BVerwGE 111, 246 = ZBR 2000, 384, zu einer an einen Ruhestandsbeamten gerichteten Weisung.
  • VG Göttingen, 26.02.2008 - 3 A 277/07

    Fortgeltungsdauer der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Abzugsfähigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 1 B 787/09

    Verwaltungsaktqualität einer wegen Zweifel über die Dienst(un)fähigkeit gegenüber

  • VG Göttingen, 04.10.2006 - 3 A 526/05

    Teilunwirksamkeit der Beihilfevorschriften des Bundes; Arzneimittel; Beihilfe;

  • VG Göttingen, 15.09.2006 - 3 A 58/05

    Zur Beihilfefähigkeit von Medikamenten gegen erektile Dysfunktion;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 6 B 2718/06

    Weisung des Dienstvorgesetzten an den Beamten zur Durchführung einer ärztlichen

  • VG Meiningen, 11.12.2013 - 1 E 601/13

    Amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Dienstunfähigkeit; vorläufig in

  • VGH Bayern, 27.12.2006 - 8 CS 06.2084

    Widerruf der Anerkennung als Prüfer für Freiballonführer

  • VG Göttingen, 04.10.2006 - 3 A 608/05

    Teilunwirksamkeit der Beihilfevorschriften des Bundes.

  • VG München, 28.05.2015 - M 5 E 15.1640

    Untersuchungsanordnung; Aufforderung, Facharzt aufzusuchen

  • VG Bayreuth, 01.08.2008 - B 5 K 08.397

    Dienstunfähigkeit; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; maßgeblicher

  • VG München, 10.09.2008 - M 13 DK 08.2730

    Gesunderhaltungspflicht; Weisungsverstöße

  • VG München, 12.01.2011 - M 5 E 10.6054

    Polizeidienstfähigkeit; Untersuchungsanordnung; Suizidgefahr; polizeilicher

  • VG München, 01.09.2009 - M 5 K 09.3236

    Rechtsschutzbedürfnis; Anordnung ärztlicher Untersuchung; erfolgte Überprüfung im

  • VG Ansbach, 06.08.2012 - AN 1 E 12.01324

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • VG Ansbach, 30.08.2012 - AN 1 E 12.01326

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

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